EU-Richtlinie 2024/825 · Greenwashing-Check

Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagenautomatisiert prüfen.

Ab dem 27. September 2026 gelten in Deutschland neue Vorgaben des Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Sie beruhen auf der Richtlinie (EU) 2024/825. Der EmpCo Check durchsucht Ihre Inhalte automatisiert nach Formulierungen, die ausgewählten Risikokategorien unseres EmpCo-Prüfrasters zugeordnet werden können.

An EmpCo-Richtlinie orientiert

Prüfraster auf Grundlage der Richtlinie (EU) 2024/825

ca. 45 Sekunden

abhängig von Umfang und Dateiformat

Nachvollziehbar

Erläuterung je Prüfhinweis

Europäischer KI-Anbieter

Verarbeitung über europäische KI

Prüfen Sie kostenlos Ihre Aussagen.

Geben Sie eine öffentlich zugängliche Webadresse ein, fügen Sie einen Text ein oder laden Sie ein unterstütztes Dokument hoch. Der EmpCo Check durchsucht die technisch erfassten Inhalte nach Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezügen und ordnet erkannte Formulierungen ausgewählten Risikokategorien zu.

Die kostenlose Nutzung ist ohne Registrierung möglich. Der EmpCo Check ist eine KI-gestützte Prüfung und keine rechtliche Freigabe. Er kann Aussagen übersehen oder falsch einordnen und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls.

Text- und Datei-Prüfung sind Premium-Funktionen · Mehr erfahren

So funktioniert es

Wie funktioniert die EmpCo-Prüfung?

Der EmpCo Check durchsucht die technisch erfassten Inhalte automatisiert nach Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Erkannte Textpassagen werden ausgewählten Risikokategorien des internen Prüfrasters zugeordnet. Der Hinweisbericht zeigt, bei welchen Formulierungen ein weiterer Prüfbedarf bestehen kann.

01

Inhalt einreichen

Geben Sie eine öffentlich zugängliche Webadresse ein, fügen Sie einen Text ein oder laden Sie ein unterstütztes Dokument hoch. Das System ermittelt Textpassagen, die Umwelt- oder Nachhaltigkeitsbezüge enthalten können. Nicht alle Inhalte einer Webseite oder eines Dokuments können technisch zuverlässig erfasst werden.

02

Automatisierte Zuordnung

Erkannte Passagen werden sieben ausgewählten Risikokategorien zugeordnet, die sich an der Richtlinie (EU) 2024/825 und ihrer deutschen Umsetzung im UWG orientieren. Das Prüfraster ist keine amtliche oder abschließende Liste sämtlicher rechtlicher Anforderungen.

03

Strukturierter Hinweisbericht

Sie erhalten einen strukturierten Hinweisbericht mit den erkannten Textpassagen, der jeweiligen Risikokategorie und einer Erläuterung, weshalb ein weiterer Prüfbedarf bestehen kann. Das Ergebnis dient der Orientierung und stellt weder eine rechtliche Freigabe noch eine vollständige Prüfung des Einzelfalls dar.

Prüfraster

Sieben ausgewählte Risikokategorien

Das EmpCo-Prüfraster bildet ausgewählte Schwerpunkte der Richtlinie (EU) 2024/825 und ihrer deutschen Umsetzung ab. Es handelt sich um ein eigenes technisches Prüfraster und nicht um eine amtliche oder abschließende Liste sämtlicher gesetzlicher Anforderungen.

K1

Allgemeine Umweltaussagen

Erkennung allgemeiner Umweltbegriffe wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „nachhaltig“, bei denen eine nähere Prüfung der Voraussetzungen und Nachweise erforderlich sein kann.

K2

Nachhaltigkeitssiegel

Erkennung von Nachhaltigkeitssiegeln, Labels und Gütezeichen, bei denen insbesondere Herkunft, Zertifizierungssystem, Geltungsbereich und konkrete Darstellung näher geprüft werden sollten.

K3

Kompensationsbezogene Klimaaussagen

Erkennung produktbezogener Klimaaussagen, bei denen eine behauptete neutrale, verringerte oder positive Umweltwirkung auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen beruhen könnte.

K4

Umweltbezogene Zukunftsaussagen

Erkennung von Zukunftsaussagen wie „bis 2030 klimaneutral“, bei denen insbesondere Ziele, Umsetzungsplan, Messbarkeit, Zeitbezug und externe Überprüfung näher geprüft werden sollten.

K5

Zu weit gefasste Aussagen

Erkennung von Aussagen, die sich möglicherweise auf das gesamte Produkt, Unternehmen oder Angebot beziehen, obwohl tatsächlich nur einzelne Teilaspekte betroffen sind.

K6

Haltbarkeit & Reparierbarkeit

Erkennung von Aussagen zu Haltbarkeit, Lebensdauer oder Reparierbarkeit, bei denen eine nähere Prüfung der tatsächlichen Produkteigenschaften erforderlich sein kann.

K7

Gesetzlich vorgeschriebene Eigenschaften

Erkennung von Aussagen, die möglicherweise gesetzlich vorgeschriebene Eigenschaften als besondere Leistung des Angebots darstellen.

EU

Rechtsgrundlage

Das interne Prüfraster orientiert sich an ausgewählten Regelungen der Richtlinie (EU) 2024/825 und ihrer deutschen Umsetzung im UWG. Die Kategorien sind keine amtliche oder abschließende Prüfliste. Weitere gesetzliche Anforderungen, Einzelfallumstände und die aktuelle Rechtsprechung können für die Bewertung einer Aussage relevant sein.

Sie möchten mehr Prüfungen, tiefere Analysen und einen umfassenden Report?

Mit dem Premium-Abonnement erhalten Sie mehr monatliche Prüfungen, einen umfangreichen Kommunikationsleitfaden und nach jeder Prüfung einen ausführlichen Report zum Download. Außerdem profitieren Sie automatisch von allen neuen Funktionen, die künftig freigeschaltet werden.

Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Alles, was Sie zur EU-Richtlinie 2024/825 und zum EmpCo Check-Tool wissen sollten — von rechtlichen Grundlagen bis zur praktischen Anwendung.

Zuletzt aktualisiert: Juni 2026

Zur EU-Richtlinie 2024/825

Die EU-Richtlinie 2024/825 ist die sogenannte Empowering Consumers Directive (kurz EmpCo-Richtlinie). Sie wurde im Februar 2024 verabschiedet und regelt verbindlich, wie Unternehmen Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen in der Verbraucherkommunikation verwenden dürfen. Betroffen sind alle Unternehmen, die innerhalb der EU Produkte oder Dienstleistungen mit Bezug auf Nachhaltigkeit bewerben — unabhängig von ihrer Größe.
Die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 wurde in Deutschland durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt. Das Gesetz wurde am 12. Februar 2026 ausgefertigt und am 19. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die EmpCo-bezogenen Änderungen des UWG gelten ab dem 27. September 2026. Unternehmen sollten ihre bestehenden und geplanten Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen daher spätestens bis zu diesem Zeitpunkt überprüfen und erforderlichenfalls anpassen.
Die Richtlinie sieht Bußgelder von bis zu 4 Prozent des jährlichen EU-Umsatzes vor — die konkrete Ausgestaltung erfolgt durch nationale Umsetzungsgesetze. In der Praxis sind in Deutschland Abmahnungen das größere Risiko: Wettbewerber, Verbraucherschutzverbände und qualifizierte Einrichtungen können Unterlassungsansprüche, Vertragsstrafen und Anwaltskosten geltend machen. Hinzu kommen Reputationsschäden.
Die beiden Richtlinien werden oft verwechselt. Die EU-Richtlinie 2024/825 (Empowering Consumers Directive) ist bereits verabschiedet und legt allgemeine Regeln für Umweltaussagen fest. Die Green Claims Directive ist ein ergänzender Richtlinienvorschlag, der spezifische Belegungs- und Zertifizierungspflichten einführen soll — sie ist noch nicht final verabschiedet.
Erlaubt bleiben konkrete, belegbare und nachprüfbare Aussagen. Statt allgemeiner Begriffe wie „umweltfreundlich" oder „grün" sollten Unternehmen spezifische, messbare Eigenschaften benennen — zum Beispiel „85 Prozent recyceltes PET" oder „Zertifiziert nach EU Ecolabel". Wichtig ist immer ein klarer Bezugsrahmen, eine Datengrundlage und Transparenz über die Methodik.
Allgemeine Aussagen wie „klimaneutral", die ausschließlich auf CO2-Kompensation beruhen, gelten als kritisch. Die Richtlinie schreibt vor, dass eine Klimaneutralitätsaussage nicht allein auf Offsetting basieren darf. Erlaubt bleibt die Kombination aus konkreten Reduktionsmaßnahmen plus transparenter Kompensation für unvermeidbare Restemissionen.
Ja, vollumfänglich. Die Richtlinie gilt für jede Form der Verbraucherkommunikation — also auch für Sponsored Posts, Reels und sonstige Werbeinhalte. Verantwortlich sind sowohl das Unternehmen, das den Beitrag in Auftrag gibt, als auch die Influencerin oder der Influencer selbst.
Nein, die Richtlinie sieht keine generelle Ausnahme für Kleinstunternehmen oder Start-ups vor. Sobald ein Unternehmen Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher:innen vermarktet und dabei Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen verwendet, gelten die Vorgaben. Gerade KMU sind daher besonders gefordert, weil sie ohne eigene Rechtsabteilung dieselben Standards erfüllen müssen.

Zum EmpCo Check

Sie geben eine Webadresse, einen Text oder ein Dokument in den EmpCo Check ein. Das Tool analysiert den Inhalt anhand von sieben Prüfkriterien aus der EU-Richtlinie 2024/825. Mit Premium erhalten Sie in etwa 30 bis 60 Sekunden einen strukturierten Bericht mit Bewertung jeder relevanten Aussage — kritisch, prüfenswert oder unkritisch — sowie konkreten Begründungen.
Der EmpCo Check prüft jeglichen Text — von Webseiten und Werbetexten bis hin zu Produktbeschreibungen, Newsletter, Pressetexte, Broschüren und ähnlichen Marketingmaterialien. Sie können Inhalte als URL, als kopierten Text oder als Dokument (PDF, TXT) einreichen.
Nein. Der EmpCo Check ist ein automatisiertes technisches Screeningtool. Er erkennt bestimmte sprachliche Merkmale und ordnet sie einem internen Prüfraster zu. Das Tool prüft nicht abschließend, ob eine Aussage im konkreten Einzelfall rechtlich zulässig ist. Insbesondere werden der vollständige werbliche Gesamteindruck, sämtliche tatsächlichen Nachweise, alle anwendbaren Rechtsvorschriften und die jeweils aktuelle Rechtsprechung nicht zwingend vollständig berücksichtigt. Eine verbindliche rechtliche Bewertung erfolgt ausschließlich im Rahmen einer gesondert beauftragten anwaltlichen Beratung.
Nein. „Kein Treffer im automatisierten Prüfraster“ bedeutet ausschließlich, dass das System die erfasste Passage keiner der verwendeten Risikokategorien zugeordnet hat. Das Ergebnis ist keine rechtliche Freigabe und keine Bestätigung dafür, dass die Aussage vollständig belegt oder rechtlich zulässig ist.
EmpCo Check verarbeitet die eingegebenen Texte ausschließlich zum Zweck der Prüfung. Die Daten werden DSGVO-konform behandelt, nicht zu Trainingszwecken weiterverwendet und nach der Prüfung nicht dauerhaft gespeichert. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Auf individuellen Wunsch beraten wir Sie gerne auch persönlich. Durch die Expertise als Rechtsanwalt und Kommunikationsberater bieten wir genau die Mischung an, um sie sowohl rechtlich als auch in der praktischen Umsetzung zu beraten.
EmpCo Check zerlegt Ihren Inhalt in einzelne Sätze und erkennt automatisch, welche davon eine Nachhaltigkeitsaussage enthalten. Diese Sätze werden – mitsamt ihrem Kontext – gegen interne Prüfraster geprüft. Im Premiumabo erhalten Sie für jede Fundstelle eine Bewertung mit Begründung.
Das System kann Inhalte übersehen, technisch nicht erfassen oder falsch einordnen. Dies gilt insbesondere für Bilder, Videos, Grafiken, dynamische Inhalte, komplexe Webseiten, unlesbare PDF-Dateien und Aussagen, deren Bedeutung sich erst aus dem weiteren Kontext ergibt.
In der Free-Version erhalten Sie eine kompakte Übersicht der Aussagen, die von der EmpCo-Richtlinie betroffen sind. In der Premium-Version erhalten Sie einen strukturierten Bericht: pro geprüfter Aussage eine Einstufung, dazu die betroffenen Kriterien, eine Begründung und einen Hinweis zur Überarbeitung. Den Bericht können Sie als PDF speichern.
Nein. EmpCo Check liefert eine automatisierte, KI-gestützte Ersteinschätzung auf Basis der EU-Richtlinie 2024/825. Sie hilft Ihnen, Risiken früh zu erkennen und Formulierungen zu schärfen – eine verbindliche rechtliche Bewertung im Einzelfall ersetzt sie nicht.