Rechtliche Informationen

Nutzungsbedingungen

§ 1 Anbieter und Geltungsbereich

Anbieter des Online-Dienstes „EmpCo Check“ ist:

EmpCo-Check.eu
Inhaber: David Franzen
Altenwall 6
28195 Bremen
Deutschland
E-Mail: kontakt@empco-check.eu

nachfolgend „Anbieter“.

Diese Nutzungsbedingungen gelten für die kostenlose und kostenpflichtige Nutzung des EmpCo Checks einschließlich der über die Plattform bereitgestellten automatisierten Auswertungen, Berichte und Begleitmaterialien.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen Leistungen erbringt.

Soweit der Anbieter im Rahmen des Premium-Tarifs personenbezogene Daten in den vom Kunden bereitgestellten Inhalten in dessen Auftrag verarbeitet, gilt ergänzend die elektronisch abgeschlossene Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

§ 2 Ausschließlicher B2B-Nutzerkreis

Der EmpCo Check richtet sich ausschließlich an:

  • Unternehmer im Sinne des § 14 BGB,
  • natürliche Personen in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit,
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts und
  • öffentlich-rechtliche Sondervermögen

mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland.

Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen.

Der Nutzer bestätigt vor Beginn einer kostenlosen Prüfung sowie erneut vor Abschluss eines Premium-Abonnements, dass er den EmpCo Check ausschließlich in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit verwendet und nicht als Verbraucher handelt.

Der Anbieter ist berechtigt, geeignete Nachweise über die Unternehmereigenschaft, den geschäftlichen Nutzungszweck sowie den Sitz oder die Niederlassung in Deutschland zu verlangen. Bis zur Vorlage geeigneter Nachweise kann der Anbieter die Nutzung, Registrierung oder Freischaltung verweigern.

Der Nutzer ist verpflichtet, im Rahmen der B2B-Bestätigung, Registrierung und Bestellung richtige und vollständige Angaben zu machen.

§ 3 Gegenstand des Dienstes

Der EmpCo Check ist ein KI-gestütztes technisches Screeningtool für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen.

Der Dienst durchsucht die technisch erfassten Inhalte automatisiert nach Formulierungen, die ausgewählten Risikokategorien des internen EmpCo-Prüfrasters zugeordnet werden können.

Das Prüfraster orientiert sich an ausgewählten Vorgaben des deutschen Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, insbesondere an den Vorschriften, mit denen die Richtlinie (EU) 2024/825 in deutsches Recht umgesetzt wurde.

Das interne Prüfraster ist keine amtliche oder abschließende Darstellung sämtlicher rechtlicher Anforderungen. Es erhebt insbesondere keinen Anspruch darauf, alle gesetzlichen Vorschriften, Umstände des Einzelfalls, tatsächlichen Nachweise oder Entwicklungen der Rechtsprechung vollständig zu erfassen.

Der Anbieter schuldet die technische Durchführung des automatisierten Screenings sowie die Bereitstellung des nach dem jeweils gewählten Tarif vorgesehenen Ergebnisses. Ein bestimmtes inhaltliches Ergebnis oder ein bestimmter rechtlicher, wirtschaftlicher oder kommunikativer Erfolg wird nicht geschuldet.

§ 4 Keine Rechtsberatung und keine rechtliche Freigabe

Der EmpCo Check erbringt keine individuelle Rechtsberatung und keine vollständige rechtliche Prüfung eines konkreten Einzelfalls.

Die automatisiert erzeugten Ergebnisse stellen insbesondere keine

  • Bestätigung der Rechtmäßigkeit einer Aussage,
  • Bestätigung einer ausreichenden tatsächlichen Belegbarkeit,
  • rechtliche Freigabe zur Veröffentlichung,
  • Zusicherung der Vereinbarkeit mit dem UWG oder anderen Vorschriften,
  • Garantie, dass sämtliche relevanten Aussagen oder Risiken erkannt wurden, oder
  • verbindliche Handlungsempfehlung

dar.

Durch die Nutzung des EmpCo Checks wird kein anwaltliches Mandatsverhältnis begründet.

Der Kunde bleibt selbst für die fachliche, tatsächliche und rechtliche Prüfung seiner Inhalte sowie für deren Veröffentlichung und Verwendung verantwortlich. Rechtlich oder wirtschaftlich erhebliche Entscheidungen dürfen nicht ausschließlich auf ein automatisiert erzeugtes Ergebnis gestützt werden.

Soweit das System alternative oder präzisere Formulierungen vorschlägt, handelt es sich ebenfalls ausschließlich um automatisiert erzeugte Orientierungshilfen. Der Anbieter gewährleistet nicht, dass solche Formulierungen im konkreten Verwendungskontext geeignet, tatsächlich ausreichend belegt oder rechtlich zulässig sind.

§ 5 Kostenlose Nutzung

Die kostenlose Variante kann ohne Nutzerkonto verwendet werden.

Im kostenlosen Tarif können ausschließlich öffentlich zugängliche Internetseiten durch Eingabe einer URL untersucht werden. Freie Texteingaben sowie der Upload von PDF-Dateien oder anderen Dokumenten sind im kostenlosen Tarif nicht möglich.

Pro öffentlicher IP-Adresse können innerhalb eines Zeitraums von einer Woche insgesamt zwei kostenlose URL-Screenings durchgeführt werden.

Mehrere Nutzer, die dieselbe öffentliche IP-Adresse verwenden, können sich das kostenlose Kontingent teilen. Es besteht kein Anspruch darauf, dass jeder einzelne Nutzer oder Beschäftigte drei eigene kostenlose Screenings erhält.

Das Screening erfasst grundsätzlich nur die konkret eingegebene und öffentlich zugängliche Internetseite. Unterseiten, dynamisch nachgeladene Inhalte, Bilder, Videos, Grafiken oder eingebettete Inhalte werden nur erfasst, wenn dies im konkreten Prüfvorgang ausdrücklich angezeigt wird.

Nicht zulässig ist insbesondere die Eingabe von:

  • Login- oder Passwortbereichen,
  • Intranets oder internen Systemen,
  • privaten Freigabelinks,
  • URLs mit Zugangstoken, Passwörtern oder API-Schlüsseln,
  • lokalen oder privaten Netzwerkadressen sowie
  • sonstigen nicht öffentlich zugänglichen Inhalten.

In der kostenlosen Variante wird keine dauerhafte Prüfhistorie angelegt. Das Ergebnis wird nur im Rahmen des aktuellen Nutzungsvorgangs bereitgestellt.

Ein Anspruch auf dauerhafte Bereitstellung der kostenlosen Variante oder auf einen bestimmten kostenlosen Funktionsumfang besteht nicht. Der Anbieter kann die kostenlose Variante mit Wirkung für die Zukunft ändern, einschränken oder einstellen.

Die Umgehung des kostenlosen Nutzungslimits durch technische Manipulationen, automatisierte Abfragen, wechselnde Proxy- oder VPN-Verbindungen oder vergleichbare Maßnahmen ist unzulässig.

§ 6 Premium-Abonnement

Der Premium-Tarif umfasst 30 Tests pro Abrechnungsmonat.

Im Premium-Tarif können folgende Inhalte untersucht werden:

  • öffentlich zugängliche Internetseiten durch Eingabe einer URL,
  • vom Kunden frei eingegebene Texte sowie
  • unterstützte PDF-Dateien.

Der Premium-Tarif umfasst außerdem:

  • die automatisierte Identifikation und Auswertung erkannter Textpassagen,
  • die Zuordnung erkannter Passagen zu Risikokategorien des internen Prüfrasters,
  • die Darstellung der Ergebnisse im Nutzerkonto,
  • einen als PDF herunterladbaren automatisierten Hinweisbericht sowie
  • einen allgemeinen Leitfaden für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen.

Nicht genutzte Screenings verfallen mit Ablauf des jeweiligen Abrechnungsmonats. Eine Übertragung auf spätere Abrechnungszeiträume, Auszahlung, Erstattung oder Verrechnung findet nicht statt.

Ein Screening wird auf das monatliche Kontingent angerechnet, sobald ein Ergebnis erzeugt und dem Kunden bereitgestellt wurde.

Wird aufgrund einer vom Anbieter zu vertretenden technischen Störung kein Ergebnis bereitgestellt, wird das betreffende Screening nicht angerechnet oder dem Kontingent automatisch wieder gutgeschrieben.

Die erneute Prüfung desselben oder eines veränderten Inhalts gilt als neues Screening und wird erneut auf das monatliche Kontingent angerechnet.

Der Anbieter schuldet nicht den dauerhaften Einsatz eines bestimmten KI-Modells oder einer bestimmten technischen Komponente. Er kann das eingesetzte KI-Modell sowie sonstige technische Bestandteile austauschen, sofern die wesentlichen Funktionen des Premium-Tarifs erhalten bleiben.

Künftige oder zeitweise bereitgestellte Funktionen werden nur dann dauerhafter Bestandteil des Premium-Tarifs, wenn sie ausdrücklich als solcher bezeichnet werden.

§ 7 Registrierung und Nutzerkonto

Für die Nutzung des Premium-Tarifs ist ein persönliches Nutzerkonto erforderlich.

Bei der Registrierung werden insbesondere folgende Angaben erhoben:

  • Vor- und Nachname,
  • Unternehmen oder selbständige berufliche Tätigkeit,
  • gegebenenfalls Funktion oder Abteilung,
  • geschäftliche Anschrift,
  • geschäftliche E-Mail-Adresse sowie
  • erforderliche Rechnungsdaten.

Die Angaben müssen vollständig und richtig sein und während der Vertragslaufzeit aktuell gehalten werden.

Das Nutzerkonto ist an die registrierte natürliche Person gebunden. Zugangsdaten dürfen nicht an andere Beschäftigte, Geschäftspartner oder sonstige Dritte weitergegeben werden.

Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und angemessen gegen unbefugte Zugriffe zu schützen. Eine festgestellte oder vermutete unberechtigte Nutzung ist dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.

Die Nutzung eines Nutzerkontos durch mehrere Personen, die Weitervermietung, der Weiterverkauf oder die öffentliche Bereitstellung des Zugangs ist nicht gestattet.

Weitere Beschäftigte benötigen einen eigenen Zugang, soweit der Anbieter nicht ausdrücklich einen Mehrnutzer- oder Teamtarif anbietet.

§ 8 Vertragsschluss

Die Darstellung der kostenpflichtigen Tarife auf der Website stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar. Sie ist eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot auf Abschluss eines Premium-Abonnements abzugeben.

Der Kunde gibt durch Abschluss des Bestellvorgangs ein verbindliches Vertragsangebot ab.

Der Anbieter kann die gemachten Angaben automatisiert oder manuell auf Plausibilität, Unternehmereigenschaft und den erforderlichen Sitz beziehungsweise die erforderliche Niederlassung in Deutschland prüfen.

Der Premiumvertrag kommt zustande durch:

  • ausdrückliche Annahme des Vertragsangebots,
  • Übermittlung einer Vertragsbestätigung oder
  • Freischaltung des Premium-Zugangs,

je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.

Eine bloße Eingangs- oder Zahlungsbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme dar, sofern sie nicht ausdrücklich als Vertragsbestätigung bezeichnet ist.

Die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung wird gleichzeitig mit dem Premiumvertrag elektronisch abgeschlossen. Sie gilt, soweit der Anbieter im Rahmen des Premium-Dienstes personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet.

Vertragssprache ist Deutsch.

§ 9 Preise und Zahlung

Der Preis des Premium-Abonnements wird im Bestellprozess angezeigt. Er beträgt derzeit:

24,99 Euro inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Vergütung wird monatlich im Voraus fällig.

Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Dem Kunden stehen die im Checkout angezeigten Zahlungsmittel zur Verfügung.

Vollständige Karten- oder Kontodaten werden unmittelbar durch Stripe verarbeitet und nicht durch den Anbieter gespeichert.

Schlägt eine Zahlung fehl oder gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, kann der Anbieter den Premium-Zugang nach vorheriger Mitteilung vorübergehend sperren.

Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt.

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.

§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung

Das Premium-Abonnement wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Der erste Abrechnungsmonat beginnt mit der Freischaltung des Premium-Zugangs.

Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, sofern er nicht zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt wird.

Der Kunde kann das Premium-Abonnement jederzeit mit Wirkung zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen.

Die Kündigung kann über die dafür vorgesehene Funktion im Nutzerkonto oder in Textform erklärt werden.

Bereits gezahlte Vergütungen werden bei einer ordentlichen Kündigung nicht anteilig erstattet. Der Premium-Zugang bleibt bis zum Ende des bereits bezahlten Abrechnungszeitraums nutzbar.

Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ein wichtiger Grund für eine Kündigung oder Sperrung durch den Anbieter kann insbesondere vorliegen, wenn der Kunde:

  • entgegen seiner Bestätigung als Verbraucher handelt,
  • unrichtige Unternehmensangaben macht,
  • den Dienst rechtswidrig oder missbräuchlich nutzt,
  • Nutzungslimits oder Sicherheitsmaßnahmen umgeht,
  • schädliche oder unzulässige Inhalte übermittelt,
  • Zugangsdaten an andere Personen weitergibt oder
  • trotz Mahnung eine fällige Zahlung nicht leistet.

§ 11 Zulässige Inhalte

Der Kunde darf nur Inhalte übermitteln, zu deren Nutzung, Verarbeitung und Übermittlung er berechtigt ist.

Nicht erforderliche personenbezogene Daten sind vor der Übermittlung zu entfernen oder, soweit dies möglich und angemessen ist, zu pseudonymisieren.

Nicht übermittelt werden dürfen insbesondere:

  • besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 DSGVO,
  • personenbezogene Daten über strafrechtliche Verurteilungen oder Straftaten,
  • Personal-, Bewerber- oder Patientendaten,
  • Passwörter, Zugangsdaten, private Schlüssel oder API-Schlüssel,
  • Geschäftsgeheimnisse oder ausdrücklich als vertraulich eingestufte Unterlagen,
  • rechtswidrige, beleidigende, verleumderische oder diskriminierende Inhalte,
  • Schadsoftware oder schädlicher Programmcode sowie
  • Inhalte, deren Verarbeitung Rechte Dritter oder gesetzliche oder vertragliche Geheimhaltungspflichten verletzt.

Der EmpCo Check ist nicht für die gezielte Verarbeitung besonders schutzbedürftiger personenbezogener Daten bestimmt.

Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Verarbeitung sowie für die Erfüllung seiner eigenen datenschutzrechtlichen Pflichten verantwortlich.

Unterstützte Dateiformate, maximale Dateigrößen, zulässige Textlängen und sonstige technische Voraussetzungen ergeben sich aus den jeweils auf der Website dargestellten Angaben.

§ 12 Agenturen und sonstige Dienstleister

Agenturen, Beratungsunternehmen und andere Dienstleister dürfen Inhalte ihrer eigenen Kunden prüfen lassen, wenn sie hierzu berechtigt sind.

Sie tragen insbesondere die Verantwortung dafür, dass:

  • die Übermittlung und Verarbeitung der Inhalte zulässig ist,
  • erforderliche Weisungen und Beauftragungen ihrer Kunden vorliegen und
  • erzeugte Berichte nur im vereinbarten Umfang verwendet und weitergegeben werden.

Die Weitergabe erzeugter Berichte an den jeweiligen Auftraggeber sowie an dessen interne oder externe Berater ist zulässig.

Nicht gestattet sind insbesondere:

  • der Weiterverkauf des EmpCo Checks als eigener Dienst,
  • eine White-Label-Bereitstellung ohne gesonderte Vereinbarung,
  • die öffentliche Bereitstellung eines Nutzerzugangs sowie
  • die Darstellung eines Berichts als behördliches Zertifikat, anwaltliche Freigabe oder verbindlicher Konformitätsnachweis.

§ 13 Rechte an Kundeninhalten

Der Kunde behält sämtliche Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten.

Er räumt dem Anbieter für die Dauer und den Zweck der Leistungserbringung ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht ein, die Inhalte technisch zu verarbeiten.

Dies umfasst insbesondere das Recht, die Inhalte:

  • entgegenzunehmen und zwischenzuspeichern,
  • technisch zu vervielfältigen,
  • in maschinenlesbare Formate umzuwandeln,
  • automatisiert auszuwerten,
  • an eingesetzte Auftrags- und Unterauftragsverarbeiter zu übermitteln sowie
  • zur Erstellung und Bereitstellung des Ergebnisses zu verwenden.

Das Nutzungsrecht ist auf die Durchführung des vom Kunden veranlassten Screenings, die vorübergehende Speicherung des Ergebnisses, die technische Fehlerbehebung und die Erfüllung gesetzlicher Pflichten beschränkt.

Eingereichte Inhalte werden nicht für Werbung, Profilbildung oder das Training allgemeiner KI-Modelle verwendet.

§ 14 Rechte am EmpCo Check

Sämtliche Rechte am EmpCo Check verbleiben beim Anbieter oder den jeweiligen Rechteinhabern. Dies gilt insbesondere für:

  • Software und Benutzeroberfläche,
  • Datenbankstruktur,
  • internes Prüfraster,
  • Prompts und Systemanweisungen,
  • Berichtsdesign,
  • Texte und Grafiken sowie
  • Marken und sonstige Kennzeichen.

Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur vertragsgemäßen Nutzung des EmpCo Checks.

Nicht gestattet sind insbesondere Reverse Engineering, technische Manipulationen, die Umgehung von Zugriffsbeschränkungen und die Nutzung zur Entwicklung eines konkurrierenden Dienstes, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften dem nicht entgegenstehen.

Der Kunde darf die für ihn erzeugten Berichte für eigene geschäftliche Zwecke verwenden und an eigene Auftraggeber, Geschäftspartner oder Berater weitergeben. Die Berichte dürfen jedoch nicht als Zertifikat, verbindlicher Konformitätsnachweis oder rechtliche Freigabe bezeichnet oder dargestellt werden.

§ 15 Speicherung und Löschung

Hochgeladene Originaldateien, vollständige Ausgangstexte, aus Dokumenten extrahierte Volltexte und sonstige temporäre Verarbeitungsdaten werden nach Abschluss oder Abbruch des Screenings gelöscht, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden.

Im Premiumkonto werden der erzeugte Bericht und die zu seiner Darstellung erforderlichen Textausschnitte, Zuordnungen, Erläuterungen und Metadaten für höchstens 30 Tage nach Erstellung bereitgestellt.

Nach Ablauf von 30 Tagen werden die Berichte automatisch gelöscht. Der Kunde kann gespeicherte Berichte bereits vorher selbst löschen.

Die Löschung eines Nutzerkontos führt zur Löschung noch vorhandener Prüfberichte innerhalb von sieben Tagen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur weiteren Speicherung besteht.

In der kostenlosen Variante wird keine dauerhafte Prüfhistorie angelegt.

Der Anbieter schuldet keine dauerhafte Archivierung. Der Kunde ist dafür verantwortlich, benötigte Berichte rechtzeitig herunterzuladen und selbst zu sichern.

Technisch unvermeidbare Sicherungskopien werden im Rahmen der regulären Sicherungszyklen überschrieben, spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Löschung aus den aktiven Systemen.

§ 16 KI-bedingte Einschränkungen

Der EmpCo Check setzt automatisierte Verfahren und KI-Sprachmodelle ein.

Automatisierte Systeme können insbesondere:

  • Inhalte übersehen,
  • Inhalte unvollständig erfassen,
  • Aussagen falsch zuordnen,
  • unzutreffende oder missverständliche Begründungen erzeugen sowie
  • bei gleichen oder vergleichbaren Eingaben unterschiedliche Ergebnisse liefern.

Der Anbieter gewährleistet insbesondere nicht, dass:

  • sämtliche Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen erkannt werden,
  • sämtliche tatsächlichen oder rechtlichen Risiken erfasst werden,
  • eine nicht auffällig eingeordnete Aussage rechtlich zulässig ist,
  • vorhandene Nachweise vollständig oder zutreffend gewürdigt werden,
  • Zertifizierungen tatsächlich bestehen oder den beworbenen Gegenstand vollständig erfassen oder
  • die Auswertung jederzeit sämtliche Gesetzesänderungen und gerichtlichen Entscheidungen berücksichtigt.

Die Einstufung „Kein Treffer im automatisierten Prüfraster“ bedeutet ausschließlich, dass das System die technisch erfassten Inhalte keiner der verwendeten Risikokategorien zugeordnet hat. Sie enthält keine Aussage über die rechtliche Zulässigkeit oder ausreichende Belegbarkeit der Inhalte.

§ 17 Verfügbarkeit und Änderungen des Dienstes

Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit des EmpCo Checks. Eine jederzeitige, ununterbrochene oder vollständig fehlerfreie Erreichbarkeit wird jedoch nicht geschuldet.

Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit oder ein bestimmtes Service-Level gilt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Der Anbieter kann den Dienst vorübergehend einschränken, wenn dies insbesondere erforderlich ist wegen:

  • Wartungsarbeiten,
  • Sicherheitsmaßnahmen,
  • technischer Störungen,
  • Maßnahmen zur Missbrauchsabwehr oder
  • gesetzlicher oder behördlicher Anforderungen.

Der EmpCo Check ist von Leistungen externer Hosting-, Datenbank-, Workflow-, KI- und Zahlungsanbieter abhängig. Ausfälle oder Störungen dieser Dienstleister können die Nutzbarkeit des Dienstes beeinträchtigen.

Der Anbieter darf technische Komponenten und Dienstleister austauschen, sofern die wesentlichen Funktionen des gebuchten Tarifs erhalten bleiben und die datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden.

Wesentliche nachteilige Änderungen des bezahlten Leistungsumfangs werden dem Kunden vor ihrem Wirksamwerden mitgeteilt. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.

§ 18 Sperrung des Zugangs

Der Anbieter kann den Zugang zum EmpCo Check vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für:

  • einen Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen,
  • eine rechtswidrige oder missbräuchliche Nutzung,
  • eine Gefährdung der Plattform oder
  • eine Verletzung von Rechten Dritter

bestehen.

Soweit dies unter Berücksichtigung des konkreten Risikos zumutbar ist, wird der Kunde vor der Sperrung informiert und erhält Gelegenheit, den Verstoß zu beseitigen.

Bei erheblichen Sicherheitsrisiken, offensichtlichem Missbrauch oder unmittelbar drohenden Schäden kann die Sperrung ohne vorherige Ankündigung erfolgen.

Die Sperrung wird aufgehoben, sobald ihr Grund entfallen ist.

§ 19 Separate Beratung durch eine Rechtsanwaltskanzlei

Eine persönliche Rechts- oder Kommunikationsberatung ist nicht Bestandteil des EmpCo Checks oder des Premium-Abonnements.

Über die Website kann der Kontakt zu einer rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzlei ermöglicht oder vermittelt werden.

Ein Mandats- oder Beratungsvertrag kommt ausschließlich mit der jeweiligen Kanzlei und erst nach gesonderter Anfrage und ausdrücklicher Annahme des Mandats zustande.

Weder die Nutzung des EmpCo Checks noch eine bloße Kontaktaufnahme oder die Übersendung von Unterlagen begründet für sich genommen ein Mandatsverhältnis.

Prüfberichte, Kontodaten oder eingereichte Inhalte werden nicht automatisch an eine Rechtsanwaltskanzlei übermittelt. Eine Übermittlung erfolgt nur auf ausdrückliche Veranlassung des Kunden.

§ 20 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
  • im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie
  • aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter nur für den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.

Die Haftung wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist der Höhe nach auf die Nettovergütung begrenzt, die der Kunde in den zwölf Monaten vor Eintritt des haftungsbegründenden Ereignisses für den EmpCo Check gezahlt hat. Bestand der Vertrag zu diesem Zeitpunkt noch keine zwölf Monate, ist die bis dahin gezahlte Nettovergütung maßgeblich.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

Der Anbieter haftet nicht für geschäftliche Entscheidungen, Veröffentlichungen oder Werbemaßnahmen, die der Kunde entgegen § 4 ausschließlich oder maßgeblich auf ein automatisiert erzeugtes Ergebnis stützt, soweit nicht die Voraussetzungen einer zwingenden oder unbeschränkten Haftung vorliegen.

Bei einem vom Anbieter zu vertretenden Datenverlust ist die Haftung auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei einer ordnungsgemäßen und regelmäßigen Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre. Die unbeschränkte Haftung nach den vorstehenden Regelungen bleibt unberührt.

Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der Beschäftigten, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

Zwingende Ansprüche nach der DSGVO, insbesondere Rechte betroffener Personen, bleiben unberührt.

§ 21 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter enthält die Datenschutzerklärung.

Für die kostenlose URL-Prüfung wird keine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen. Der kostenlose Dienst ist auf die standardisierte Untersuchung öffentlich zugänglicher Internetseiten beschränkt.

Für den Premium-Tarif gilt ergänzend die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO, soweit der Anbieter personenbezogene Daten in den vom Kunden eingereichten Inhalten in dessen Auftrag verarbeitet.

Der Kunde bleibt verpflichtet, keine Inhalte zu übermitteln, deren Verarbeitung nach diesen Nutzungsbedingungen ausgeschlossen ist.

§ 22 Änderungen dieser Nutzungsbedingungen

Der Anbieter kann diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht. Ein solcher Grund kann sich insbesondere ergeben aus:

  • Änderungen gesetzlicher Vorschriften,
  • neuer oder geänderter Rechtsprechung,
  • technischen Weiterentwicklungen,
  • Sicherheitsanforderungen oder
  • Änderungen eingesetzter Dienstleister.

Wesentliche Änderungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt.

Änderungen der Vergütung oder wesentliche nachteilige Änderungen des Leistungsumfangs gelten frühestens für einen neuen Abrechnungszeitraum. Der Kunde kann den Vertrag vor Wirksamwerden der Änderung kündigen.

Wesentliche Änderungen der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung bedürfen einer erneuten Zustimmung. Änderungen eingesetzter Unterauftragsverarbeiter richten sich nach den Regelungen der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

§ 23 Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bremen, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Gegenüber sonstigen Unternehmern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Nutzungsbedingungen.